§2 Abs. b) ARB AVB
...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche; ...
Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen: Sie können die eingebettete Seite über den folgenden Verweis aufrufen: