Spezial - Straf - Rechtsschutz (SSR)
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Die SSR ist immer ein rechtlich selbstständiger Vertrag und wird im Versicherungsschein gesondert ausgewiesen. Der SSR kann auch als Einzelrisiko versichert werden:
Der SSR kann von Gewerbetreibenden, Freiberuflern oder Selbstständigen, auch von Ärzten, Heilpraktikern, medizinischen Heilberufen, Apotheken, ambulanten Kranken- und Altenpflegediensten, Hörgeräteakustikern und Augenoptikern abgesichert werden. Der Vertragsgegenstand ist die:
Die Versicherung umfasst den:
Ausgeschlossen sind:
Werden weiterhin Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so ist insoweit der Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
