Versicherungsschutz besteht für Schäden an Ableitungsrohren, die auch außerhalb des Versicherungs- Grundstücks verlegt sind und der Entsorgung des versicherten Gebäudes bzw. Anlagen dienen.
siehe: Gebäudeversicherung, Grundstücksbestandteile, Ableitungsrohre auf dem VS-Grundstück
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