Versicherungsschutz besteht für Schäden an Ableitungsrohren, die außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungs- Grundstück verlegt sind und der Entsorgung des versicherten Gebäudes bzw. Anlagen dienen.
siehe: Gebäudeversicherung, Grundstücksbestandteile, Ableitungsrohre außerhalb des VS-Grundstücks
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