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Bereits seit 1925 gibt es die Montageversicherung als eigenständige Versicherungsform - damit gehört sie zu den ältesten technischen Versicherungen.
Versichert werden Lieferungen und Leistungen für die Errichtung eines Montageobjektes (dazu gehören: Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen). Zusätzlich können mitversichert werden: Montageausrüstungen sowie fremde Sachen, die nicht zum Montageobjekt gehören. Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Lieferungen auf der versicherten Baustelle.
Eine Montageversicherung ist üblicherweise für einen bestimmten Montagevorgang konzipiert; demzufolge kann die Dauer des Versicherungsvertrages auch über mehrere Jahre andauern, beispielsweise beim Brücken- oder Hochbau. Versicherungsschutz besteht auf den vertraglich vereinbarten Montageplatz.Im Leistungsfall versichert sind die Ansprüche der Besteller, der Montageunternehmen sowie Hersteller und Lieferanten. Ebenfalls Consultingfirmen, sofern sie die Montagen selber betreuen und durchführen. Versichert sind:
Abgedeckt sind folgende Schäden von versicherten Sachen:
Eine Montageversicherung kann durch weitere Teilversicherungen auf die Bedürfnisse der Montageleistung angepasst werden. Die wesentlichen Versicherungsmodule sind:
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Beschlagnahme, Kernenergie, vorsätzliches Handeln und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers,
sowie normale Witterungseinflüsse.
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