Angebot zur privaten Krankenversicherung anfordern.
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Falls eine stationäre Behandlung erforderlich wird, haben Sie als Versicherter natürlich Anspruch auf Leistungsübernahme.
Je nach vereinbartem Tarif haben Sie die Möglichkeit, sich in einem Ein- oder Zwei- Bettzimmer sowie mit privatärztlicher Behandlung versorgen zu lassen. Folgende Punkte gehören laut AVB MB/KK94 zur stationären Behandlung: |
| Krankentransporte |
| Auslandsrücktransport |
| stationäre Psychotherapie |
| stationäre Kuren |
| allgemeine Krankenhausleistungen |
| Wahlleistungen bei privatärztlicher Behandlung |
| Arzthonorare GOÄ |
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