| 1.Juli 2005 - Höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung | ||||||||||||
| 1.Januar 2005 - Zahnersatz | ||||||||||||
| 1.Januar 2005 - Neues Alterseinkünftegesetz in der Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung | ||||||||||||
| NEU - Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) | ||||||||||||
| Vereinfachungen bei der Riester-Rente | ||||||||||||
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Vorausgesetzt die gesetzlichen Krankenkassen senken nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, den Versichertenbeitrag, kommt es für die Versicherten ab dem 1. Juli 2005 zu diesen Mehrbelastungen.
Der Zahnersatz bleibt im Gegenzug nun im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Der allein zu tragende Beitragsanteil bleibt einkommensabhängig.

1.Januar 2005 - Zahnersatz
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1.Januar 2005 - Neues Alterseinkünftegesetz in der Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung
Wenn sie Ihre Lebensversicherung, Private Rentenversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung, Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr noch 2004 abschließen, dann zu folgenden Konditionen:
Die Kapitalauszahlung ist 100% steuerfrei bei
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Aber beachten Sie dabei , dass der erste Beitrag bis zum März 2005 eingezahlt werden muss!
Ab 2005 gelten folgende Konditionen:
Die Erträge aus Kapitalauszahlungen werden zu 50 Prozent besteuert bei:
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Bei der Klassische Lebensversicherung und bei der Privaten Rentenversicherung sind die Beiträge bei abgeschlossenen Verträgen bis zum 31.12.2004 steuerlich in bestimmten Grenzen absetzbar. Ab 2005 (alle Verträge ab 01.01.2005) gibt es diesen Sonderausgabenabzug nicht mehr.
Bei der Direktversicherung gilt für alle bis zum 31.12. 2004 abgeschlossenen Verträge:
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Für alle Verträge der Direktversicherungen ab 01.01.2005 gilt:
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NEU - Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt)
Der Abschluss ist erst ab 01.Januar 2005 möglich.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine neue Leibrente im Rahmen der Basisversorgung.
Diese wird vom Staat besonders gefördert.
Und zwar können jährlich 12000 EURO = 60 Prozent als Sonderausgabenabzug für jeden Steuerpflichtigen
und zwar insgesamt für Einzahlungen in die Basisrente und in die gesetzliche Rentenversicherung abgesetzt werden.
Bis 2025 steigt dieser Freibetrag auf 20.000 EUR = 100 Prozent. .
Im Unterschied zu herkömmlichen Privatrenten unterliegt sie strikten Einschränkungen:
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Vereinfachungen bei der Riester-Rente
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