| 1.Januar 2006 - Der neue Unisex-Tarif bei der Riester Rente | ||||||
| Neue Steuersätze für Rentner | ||||||
| Änderungen für Arbeitnehmer | ||||||
| Geplante Gesetzesänderungen zum 01.Januar 2006 | ||||||
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Ab dem 01.01.2006 gilt:
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Neue Steuersätze für Rentner
Mit dem Alterseinkünftegesetz wird die kontinuierliche Anhebung des Steueranteils für gesetzliche und betriebliche Renten fortgesetzt.
So müssen Neurentner ab 2006 52% ihrer Altersvorsorge (außer Privatrenten) beim Finanzamt abrechnen. Der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro (Eheleute 15.328 Euro) wird vom Einkommen abgezogen. Ebenso können Werbungskosten und Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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Änderungen für Arbeitnehmer
Beiträge zu Rürup-Verträgen und zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowie Einzahlungen in landwirtschaftliche und berufsständische Versorgungswerke werden schrittweise steuerfrei. Ab Januar 2006 können Arbeitnehmer 62% ihrer Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) als Sonderausgabe von ihren Einkünften abziehen. Die Höchstgrenze liegt bei 12.400 Euro.
Grenzwerte in der SozialversicherungDie bisherigen Werte werden nur leicht angehoben. So gilt:
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Geplante Gesetzesänderungen zum 01.Januar 2006
Zum 01.Januar 2006 sollen folgende Regelungen zum Abbau von Subventionen und zur Änderung des Steuerrechts in Kraft treten:
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