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Für Umzüge oder Möbeleinkäufe - für den nahen Stadtverkehr oder den Fernverkehr über die Autobahnen - überall sind auf Deutschlands Straßen Lieferwagen unterwegs.
Für Lieferwagen gibt es spezielle Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.

Unter einem Lieferwagen versteht man dabei:
ein drei-, vier-, oder sechsrädriges Kraftfahrzeug welches zum Gütertransport (nicht Lastentransport) bestimmt ist und für dessen Führung ein normaler Pkw-Führerschein ausreicht. Dabei ist die Ladetrennwand fest eingebaut und in der Fahrerkabine bedinden sich regelmäßig zwei Sitzplätze.

Beispiele:

  • Pickups mit Aufbau
  • Kastenwagen
  • gängige Pkw-Modelle die anstatt über Sitzplätze nur Transportfläche haben
  • Kleintransporter
 

nach obenHaftpflichtversicherung

Jeder Lieferwagen muss, wie auch alle anderen Kfz im Straßenverkehr, haftpflichtversichert sein.

Wer und was ist versichert?
Sie als Halter des Lieferwagens gegen die durch ihren Lieferwagen verursachten Schäden an Dritten.

Für die Haftpflichtversicherung gibt es vorgeschriebene Deckungssumen. Bei den meisten Versicherern sind die pauschal gewährten Deckungssumen höher als gesetzlich vorgeschrieben.

 

nach obenKaskoversicherung

Bei Vollkasko wird versichert:
selbstverschuldetete Schäden
Bei Teilkasko wird versichert:
Kollision, Feuer, Unwetter, Gralsburg, Diebstahl, Vandalismus- und Parkschäden

Wichtig!
Es gibt wenige Haftungsauschlüsse für z. B.:
Beschädigungen aufgrund von Erdbeben, Kriegszustände in anderen Ländern, Autorennen mit dem Lieferwagen
Mitversichert sind in der Regel:
Marderbiss, Wildschaden, Glasbruch